Fördergeld für Heizungsoptimierung
Bei den meisten Heizanlagen spielt die Umwälzpumpe eine wichtige Rolle. Sie transportiert den aufgeheizten Wärmeträger (in der Regel Wasser) im Heizkreislauf zu den Heizkörpern und wieder zurück.
Was viele Hauseigentümer nicht wissen: der Stromverbrauch einer älteren ungeregelten Pumpe kann sehr hoch sein – mitunter fast ein Zehntel des durchschnittlichen Stromverbrauchs im Haushalt. Der Grund: ungeregelte Modelle können ihre Leistung nicht an den tatsächlichen Bedarf anpassen. Sie laufen deswegen in der Übergangszeit genauso wie in kalten Winternächten mit voller Leistung – und verbrauchen so permanent viel Strom. Eine moderne geregelte Umwälzpumpe hingegen „erkennt“ den Wärmebedarf und passt ihre Drehzahl entsprechend an. Der Stromverbrauch sinkt dadurch so deutlich, dass es sich auch lohnt, funktionstüchtige ältere Modelle zu ersetzen. Wird beispielsweise eine alte 100 Watt-Pumpe gegen eine geregelte 20 Watt-Pumpe ausgetauscht, kann sich die Investition schon nach vier Jahren rechnen. Der Staat hat das Einsparpotenzial ebenfalls erkannt und fördert über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Austausch mit 30 Prozent der Netto-Investitionskosten. Ansprechpartner für Austausch und Förderung ist der Fachmann aus dem SHK-Fachbetrieb vor Ort. Weitere Infos rund um die Heizungspumpe sowie eine Handwerkersuche finden sich unter www.wasserwaermeluft.de.
Das Heizsystem zu optimieren oder die alte Umwälzpumpe gegen eine energiesparende Variante auszutauschen, rechnet sich schnell. Dennoch scheuen sich manche Eigenheimbesitzer, in die ökologisch und ökonomisch empfehlenswerten Maßnahmen zu investieren. Was viele nicht wissen: der Staat beteiligt sich an den Kosten für den hydraulischen Abgleich und für eine neue Heizungspumpe. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Eigentümer sich vor Beginn der Maßnahme online auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de registriert. Die Maßnahme muss dann durch einen professionellen SHK-Fachbetrieb durchgeführt und mit separater Rechnung belegt werden. Die Förderung beträgt 30 Prozent des Netto-Rechnungsbetrags. Wichtig: Die Maßnahme muss innerhalb eines halben Jahres nach der Registrierung erfolgen, denn nur dann werden die Kosten zurückerstattet. Fast zwei Milliarden Euro Fördergelder stehen bis 2020 zur Verfügung. Ist die Summe aufgebraucht, endet auch die Förderung. Eigentümer sollten sich deshalb nicht zu viel Zeit lassen. Weitere Infos gibt es beim SHK-Betrieb vor Ort. Die Adresse findet sich unter www.wasserwaermeluft.de. ZVSHK-Foto: Ralf Kalytta/fotolia